Deutsch: Schenkungsurkunde des Kaisers
Heinrich II. (HRR) vom 13. November 1021. Der Text lautet übersetzt:
Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Heinrich, von Gottes Gnaden erhabener römischer Kaiser. Unsere Vorgänger, die Könige und Kaiser, haben uns, indem sie die göttlichen Kirchen aus ihren zugewachsenen Gütern bereicherten, Beispiele gegeben, durch deren Befolgung wir hoffen, des himmlischen Reiches teilhaftig zu werden. Deshalb sei allen Christgläubigen dem gegenwärtigen Zeitalter wie auch den folgenden Geschlechtern bekannt gemacht, dass wir für unser Seelenheil alle zum Wirtschaftshof Uraha (Aurach) gehörigen und dienenden Güter, die bayerischem Recht unterworfen sind, nämlich den Forst zwischen der Suabaha (Schwabach) und der Pagenza (Pegnitz) und die Dörfer Crintilaha (Großgründlach), Waltgeresbrunnun (Walkersbrunn), Altrihesdorf (Eltersdorf), Heribretesdorf (Herpersdorf), benannte und unbenannte, bebaute und unbebaute Ländereien, überhaupt alle Nutzungen, die zu dem genannten Wirtschaftshof gehören, im Nortgowe (Nordgau) und in der Grafschaft des Grafen Heinrich, der Bamberger Kirche übereignet haben, und zwar unter der Bedingung, dass der verehrungswürdige Bischof dieser Kirche Eberhard und seine Nachfolger freie Gewalt haben sollen, diese Güter zu besitzen, zu vertauschen und was immer sie damit zum Nutzen des Bistums tun wollen, ohne dass das Hindernis eines Einspruchs bestünde. Und damit diese unsere kaiserliche Schenkung eine feste und ungestörte Autorität behält, haben wir diese darüber ausgestellte Urkunde mit eigener Hand bestätigt und befohlen, sie durch Aufdruck unseres Siegels zu beglaubigen.
Handzeichen Heinrichs, erhabenen römischen Kaisers.
Der Kanzler Gunther hat es in Vertretung des Erzkaplans Aribo bestätigt.
Gegeben am 13. November der 5. Indiktion, im Jahre der Menschwerdung des Herrn 1021 und im 20. Jahre des Herrn Heinrich II. als König, im 7. als Kaiser. Geschehen zu Augsburg. Glücklich Amen.